Kfz Schadengutachten

Ein Schadengutachten dient zur Erfassung des entstandenen Schadensumfangs an Fahrzeugen.

Schadenbewertung in Wolfsburg und Umgebung

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei Ihnen vor der Haustür oder an Ihrer Arbeitsstätte. Zu unseren Einsatzgebieten zählen Wolfsburg, Braunschweig, Gifhorn, Helmstedt und Umgebung.

 

Unser Ingenieurbüro erstellt Kfz Unfallgutachten für

⇒ Personenkraftwagen (Pkw),

⇒ Transporter,

⇒ Lastkraftwagen inklusive Sonderaufbauten (Lkw),

⇒ Anhänger,

⇒ sowie Exoten und Sonderfahrzeuge.

Wir ermitteln in unseren Gutachten alle Faktoren und Werte, die für eine reibungslose Abwicklung Ihres Schadens relevant sind. Unsere Schadensbewertung umfasst eine ausführliche Reparaturkalkulation nach Herstellervorgaben, Angaben zur Wertminderung, die Nutzungsausfallentschädigung sowie eine nachvollziehbare Dokumentation mit Bildern. Im Totalschadenfall ermitteln wir den Restwert und den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges.

Kfz Sachverständiger Unfallgutachten wolfsburg

Sie haben nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht den Kfz Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, weil Sie bei Haftpflichtschäden keiner Weisungspflicht unterliegen. Zudem dürfen Sie entscheiden wo und ob Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug reparieren möchten. Wir empfehlen Ihnen auch einen Rechtsanwalt einzuschalten, denn auch dieser steht Ihnen zu.

Mit der Abtretungserklärung an den Kfz Sachverständigen brauchen Sie keine Vorauszahlungen zu leisten. Die Abrechnung für die Anfertigung des Unfallgutachtens erfolgt direkt mit der gegnerischen Versicherung.

Ist die Schuldfrage nicht geklärt so können wir den Schaden aufnehmen und eine Beweissicherung durchführen. Nach Klärung des Sachverhaltes genügt eine telefonische Beauftragung für die Erstellung des Gutachtens. Stellt sich heraus, dass Sie der Unfallverursacher sind so verzichten wir auf unser Honorar.

Stellen wir bei der Unfallaufnahme fest, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt so erstellen wir kein ausführliches Unfallgutachten, sondern ein Kurzgutachten (vergleichbar mit einem Kostenvoranschlag). Die Bagatellgrenze liegt bei ca. 700€. Das Verhältnis des Schadens zu den Gutachterkosten bei einem Bagatellschaden wäre unverhältnismäßig. Daher ist die Versicherung in diesem Fall nicht verpflichtet die Gutachterkosten zu tragen.

Kfz Unfallgutachten für Kasko-Schäden

Bei Kaskoschäden empfehlen wir Ihnen Ihre Versicherung zu informieren bevor Sie einen Kfz Sachverständigen beauftragen.

Hat die gegnerische Versicherung die Schadenbewertung an Ihrem Fahrzeug durchgeführt, so bieten wir Ihnen eine Rechnungsprüfung an. Wir prüfen die Reparaturkalkulation sowie – falls vorhanden – den ermittelten Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Die Kosten für ein Gegengutachten trägt, bei fehlerhaftem Ausgangsgutachten, die gegnerische Versicherung. Bei korrektem Ausgangsgutachten verzichten wir Ihnen gegenüber auf unser Honorar.

Rufen Sie uns an :

Wolfsburg ✆ 05361-70 24 833

Braunschweig ✆ 0531-20 60 64 40