FAQs

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Wann steht mir ein Kfz Sachverständiger zu?

Ein freier Gutachter steht Ihnen immer dann zu, wenn Ihr Fahrzeug ohne Ihr Verschulden in einen Verkehrsunfall verwickelt oder beschädigt wurde und der Schädiger bzw. dessen Fahrzeug bekannt ist. Es handelt sich dabei um einen Haftpflichtfall und Ihnen steht prinzipiell das Recht zu, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl einzuschalten.

Der Schädiger (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) trägt in diesem Fall die Kosten des Gutachtens, weshalb sie direkt mit der Versicherung verrechnet werden können.

Wenn es sich allerdings um einen selbstverschuldeten Unfall oder Schaden handelt (Kaskofall), so müssen Sie zuerst Ihre Versicherung kontaktieren, um abzuklären, ob diese die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen übernimmt. Dies ist der Fall, wenn:

– Ihre Versicherung ihr Einverständnis gegeben hat (am besten schriftlich und mit einem konkreten Ansprechpartner)

– der durch die Versicherung kalkulierte Schaden sich als fehlerhaft herausstellt

– die Versicherung nicht in der Lage ist, Ihnen innerhalb einer akzeptablen zeitlichen Frist einen Termin zur Begutachtung anzubieten

Warum sollte ich eine versicherungsunabhängigen Kfz Sachverständigen wählen?

Um einen Unfallschaden an einem Fahrzeug neutral, unabhängig und vollständig festzustellen,  ist ein freier, unabhängiger Kfz-Sachverständiger vonnöten. Dieser erstellt ein Kfz-Gutachten, welches zur Beweissicherung und zur juristischen Geltendmachung Ihrer Ansprüche eine entscheidende Relevanz hat. Alle technischen Details, die der Schaden umfasst, sind in diesem Gutachten enthalten.  Zum Beispiel werden dort der Reparaturumfang nach Herstellervorgabe, der Fahrzeugwert, der Minderwert, der Restwert und der Nutzungsausfall durch ein Gutachten in marktüblicher Höhe ermittelt und festgehalten.

Die Versicherungsunternehmen bieten heutzutage oft selbst einen Schadenregulierungsservice an. Was zunächst verlockend aussieht und Ihnen eine kostenlose Abholung, Reinigung etc. verspricht, kann sich bei genauerem Hinsehen schnell als ein schlechtes Geschäft erweisen, denn Sie verzichten oftmals auf viele Rechte, wenn Sie einen solchen Service in Anspruch nehmen. Beispielsweise können Sie nicht bestimmen, bei welcher Werkstatt Ihr Auto repariert wird und ob diese Werkstatt streng nach Herstellervorgabe repariert. Eine Wertminderung könnte die Folge sein. Oder Sie erhalten keine genauen Informationen darüber, wie und wo Ihr Auto repariert wurde. Weder Reparaturumfang noch Reparaturweg werden genau offengelegt. Die Partnerwerkstätten der Versicherungen arbeiten nicht immer nach autorisierten Vorgaben und im schlimmsten Fall können Sie somit die Herstellergarantie verlieren. Zudem kann sich ein merkantiler Minderwert herausstellen. Sie verzichten damit außerdem auf die Möglichkeit, von einer fiktiven Abrechnung Gebrauch zu machen und einen Rechtsbeistand zu beauftragen.  

Mit der Wahl eines freien unabhängigen Kfz-Sachverständigen übergeben Sie wichtige Themen wie die Beweissicherung, Wertminderung, Restwert, Reparaturweg, Abrechnungsmöglichkeiten etc. nicht einfach in die Hände des Unfallverursachers und Kostenträgers, sondern sichern sich bestmöglich Ihre Rechte. 

Was ist unter Haftpflichtschaden zu verstehen?

Fügt ein Schadensverursacher einem Dritten einen Haftpflichtschaden zu, so ist er laut § 249 BGB verpflichtet, dem Unfallopfer den Schaden zu ersetzen, den es durch den Unfall erlitten hat. Der durch den Unfall Geschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn sich kein Unfall ereignet hätte. Liegt ein Haftpflichtschaden vor, so tritt laut § 3 Pflichtversicherungsgesetz die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten an die Stelle des Schädigers. Schadenersatzansprüche werden im Haftpflichtfall geltend gemacht. Diese müssen immer belegt werden, beispielsweise durch einen Rechtsanwalt oder einen Mediziner. Zu den Schadenersatzansprüchen gehören zum Beispiel Kosten für den Anwalt, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.

Ein Kfz-Sachverständiger steht Ihnen zur Feststellung der Schadensart, der Schadenhöhe, des Wiederbeschaffungs- und Restwerts, einer etwaigen Wertminderung sowie die Nutzungsausfallentschädigung zur Seite.

Wer trägt die Kosten des Gutachtens?

Handelt es sich um einen Haftpflichtfall, bei dem Sie keine Schuld tragen, so ist das Kfz-Gutachten für Sie kostenfrei. Die Gutachterkosten sind ein Teil des entstandenen Gesamtschadens, und diesen trägt in diesem Fall der Schädiger/Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. Die Kosten können direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet werden.   

Das Rechtsberatungsgesetz, das in Deutschland seit dem 01.07.2008 gilt, ermöglicht es, dass Ihr Kfz-Sachverständiger Sie durchweg kostenfrei bei der Schadensregulierung betreuen und sämtliche Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen einfordern darf.

Gehen die Polizeibeamten, die den Schaden aufnehmen, oder Ihr Rechtsanwalt von einem teilweisen Mitverschulden Ihrerseits aus, so bekommen wir in der Regel unsere Kosten von der Versicherung gemäß der Haftungsquote anteilig erstattet. Wurde von vornherein kein Mindesthonorar vereinbart, so verzichten wir in den meisten Fällen auf den Ausgleich unserer Gebühren durch unseren Kunden.

Ist die Schuldfrage noch völlig unklar, führen wir vorab eine kostenlose Beweissicherung für Sie durch, die sich für Sie später als sehr vorteilhaft herausstellen kann.

Was tun bei einem Bagatellschaden?

Ein Bagatellschaden ist geringfügiger Schaden bis 700€.

Die sogenannte Schadenminderungspflicht gebietet es allen Kfz-Sachverständigen, den Schaden möglichst gering zu halten. Deshalb sind die Kosten für ein ausführliches Schadengutachten bei einem Bagatellschaden unverhältnismäßig hoch. 

Durch ein Kurzgutachten besteht bei einem Bagatellschaden trotzdem die Möglichkeit, einen Schaden zu beziffern, zu dokumentieren und die Beweissicherung durchzuführen. Die Kosten für ein Kurzgutachten orientieren sich dabei an den Kosten eines Kostenvoranschlages einer Werkstatt. Auch das Kurzgutachten wird von der gegnerischen Versicherung erstattet. 

Ein Kurzgutachten lohnt sich für Sie, da eventuelle weitere Schäden durch uns aufgedeckt werden können und die Höhe des Schadens verlässlich beziffert werden kann. Darüber hinaus brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, die Bagatellschadensgrenze zu unterschreiten.

 

Was tun bei ungeklärter Schuldfrage?

Bei ungeklärter Schuldfrage können wir als Kfz-Sachverständige eine Beweissicherung vornehmen. Dazu berechnen wir unseren Kunden zunächst keine Kosten. Bei einem Urteil zum Gunsten des Auftraggebers würden wir das Gutachten erstellen und die Gesamtkosten mit der gegnerischen Versicherung abrechnen. Stellt sich heraus, dass unser Auftraggeber den Schaden oder den Verkehrsunfall verursacht hat, so verzichtet Ingenieurbüro Nehman auf die Forderung des Honorars.

Was ist das übliche Verfahren im Haftpflichtsschadensfall?

Wenn  die Schuldfrage am Unfallort bereits klar ist, so benötigt der Kfz Sachverständiger das amtliche Kennzeichen und Vor- und Nachnamen des Unfallverursachers. Nur mir diesen Informationen kann die gegnerische Versicherung ausfindig gemacht werden. Alternativ macht es Sinn direkt die Versicherungsscheinnummer zu notieren. Sie als Geschädigter haben das Recht einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens zu wählen. Ingenieurbüro Nehman übernimmt die Schadensbewertung und leitet diese direkt an die gegnerische Versicherung und – falls vorhanden – an Ihren Rechtsanwalt weiter. 

Sollte die Schuldfrage noch offen sein empfiehlt Ingenieurbüro Nehman einen Rechtsanwalt einzubeziehen. Wir nehmen den Schaden im Rahmen einer Beweissicherung auf und schließen das Gutachten nach Klärung der Schuldfrage ab. Für Sie entstehen dabei keine Kosten, da Kfz-Sachverständiger Nehman auf sein Honorar in diesem Fall verzichtet.

Die Gegnerische Versicherung hat sich gemeldet, um die Schadensbewertung zu übernehmen

Hier ist Vorsicht geboten!

Der gesandte Kfz-Sachverständige ist Angestellter der gegnerischen Versicherung. Oftmals neigen die Kollegen dazu die Interessen des Arbeitgebers in den Vordergrund zu stellen. Bei der Schadensbewertung gibt es viele Stellschrauben, die sich nachteilig auf die zu erstattenden Kosten auswirken. Allein die Option “freie Werkstatt” oder Hersteller Fachwerkstatt können die Reparaturkosten drastig reduzieren.

Ein versicherungsunabhängiger Kfz-Sachverständiger hingegen ist niemandem Rechenschaft schuldig und kann die Schadensbewertung objektiv und im Zweifel für den Geschädigten ausführen.

In welcher Region kann ich Ingenieurbüro Nehman beauftragen?

Kfz Sachverständiger Nehman bedient einen Radius von 50 km von Wolfsburg aus gemessen. Bedeutet für Sie, dass die Gebiete Gifhorn, Braunschweig und Helmstedt eingebunden sind. Selbstverständlich auch die Kleinstädte, die in dem Radius fallen. Wen Sie etwas weiter weg wohnen rufen Sie einfach an. Kfz Sachverständiger Nehman hat immer eine Lösung für Sie.

Was kann ich bei weiteren fragen tun?

Ingenieurbüro Nehman steht Ihnen bei weiteren Fragen jederzeit gern zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine Email oder melden Sie sich telefonisch. Selbstverständlich sind unsere Beratungsgespräche für Sie kostenfrei.